Ich biete Systemische Einzel-, Paar-, und Familientherapie an.
Zu meiner Zielgruppe zählen neben Erwachsenen auch Kinder (6+) und Jugendliche.
+ Beziehung, Partnerschaft, Familie
+ Ängste, Phobien und Depressionen
+ Trennung, Trauer, Krisen
+ Begleitung bei Lebenskrisen
+ Stress am Arbeitsplatz, Burnout
+ Männerthemen
+ Zwänge / Süchte
+ Sexualität
+ Essstörungen
+ chronische Erkrankungen und Beeinträchtigungen
+ psychosomatische Beschwerden
+ Krisenintervention
+ Ängste
+ familiäre Krisen
+ Schulprobleme / Schulverweigerung
+ Wut / Isolation
+ depressive Verstimmungen / Depressionen
+ Perspektivlosigkeit
+ Essstörungen
+ Trauer
+ Trennung / Scheidung
+ Zwänge / (Spiel)sucht
+ ADHS
Einzeltherapie: Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und kostet 100 Euro.
Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist möglich.
ÖGK (vormals GKK) 33,70
BVAEB 46,40
SVS 45,00
KfA (Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Salzburg): 45,00 € (Stand Oktober 2024)
Auch biete ich in Einzelfällen Einheiten zum Sozialtarif an.
Paartherapie: 180 Euro pro 90 Minuten (für Paartherapie gewährleisten Krankenassen keinen Kostenzuschuss)
Familien- und Mehrpersonensetting: 180 Euro pro 90 Minuten
Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung hängt von den angestrebten Zielen ab und der persönlichen Ausgangslage. Gemeinsam wird ein Therapieplan erstellt. In der Regel finden die Sitzungen im Rhythmus von 2 bis 6 Wochen statt. Jedoch können auch kürzere oder längere Intervale ausgemacht. Am Ende einer Therapiesitzung wird der nächste Termin gemeinsam ausgemacht.
Therapiebeendigung: Es wird empfohlen ein Therapieende zu besprechen. Auch wird bei einem Abbruch ein abschließendes Gespräch befürwortet.
Ich bitte Termine 48 Stunden vor der Therapiesitzung (per SMS, E-Mail oder Anruf) abzusagen. Sollte es nicht möglich sein die Therapieeinheit nachzubesetzen, ist die Stunde Ihrerseits zu bezahlen. Eine kurzfristig ausgefalllene Therapiestunde könnte von jemand anderen genützt werden. Ich bitte um Verständnis.
Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß §15 PthG. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.
In einem ersten telefonischen Vorgespräch oder durch einen Email-Erstkontakt, wird ihr Anliegen besprochen und ein Termin für ein Erstgespräch ausgemacht. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen.
Es besteht ausreichend Zeit, damit Sie mir Ihr persönliches Anliegen schildern können und es werden erste Therapieziele definiert. In einem nächsten Schritt wird auch eine mögliche Settingsänderung (Familie, Partner, Kind, je nach Bedarf) gemeinsam abgeklärt. Braucht es unter anderem die Teilnahme von Familienmitgliedern oder der Partnerin/ des Partners? Außerdem werden die Rahmenbedingungen durchgegangen und Sie können sich ein Bild von meiner Arbeitsweise machen. Das Erstgespräch ist kostenpflichtig, da es schon Teil der Therapie ist.
Psychotherapie ist sinnvoll, wenn der Leidensdruck hoch ist und Sie daran etwas ändern möchten.
Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) sieht folgende Anzeichen als sinnvoll, um eine Psychotherapie zu starten (Quelle):
Die Systemische Therapie (oder auch Systemische Familientherapie genannt) ist eine der 23 anerkannten Psychotherapeutischen Schulen in Österreich. Sie ist neben der Psychoanalyse und Verhaltenstherapie die am weitesten verbreitete Therapierichtung in Österreich. Auf das gesamte System (z.B. einer Familie) wird Rücksicht genommen und so auch auf die Interaktion aller Beteiligten, auch wenn sie nicht anwesend sind.
Als Psychotherapeut ist es mein Ziel, gemeinsam mit den Klient*innen Lösungen für ihre Probleme zu finden bzw. zu gestalten und Handlungsmöglichkeiten zu erweitern.
Psycholog*innen haben Psychologie studiert. Davon haben viele im Anschluss noch die Zusatzausbildung „klinische Psychologie“ absolviert. Psycholog*innen bieten psychologische Gespräche an. Klinische Psycholog*innen stellen auch Diagnosen zu psychischen Störungen mit Hilfe von standardisierten Testverfahren.
Psychiater*innen haben Medizin studiert und zusätzlich eine Fachausbildung absolviert. Sie dürfen Psychopharmaka verschreiben.
Als Psychotherapeut*in darf man sich nur nennen, wenn man die gesetzlichen Vorschriften erfüllt nach dem Psychotherapiegesetz. Die langjährige Ausbildung gliedert sich in das psychotherapeutische Propädeutikum und das psychotherapeutische Fachspezifikum. Ziel in der Psychotherapie ist es, psychische Leidenszustände durch Therapiegespräche zu lindern.
Für psychotherapeutische Behandlungen gewähren die Österreichischen Krankenkassen einen Kostenzuschuss bei Psychotherapie gewährt.
ÖGK 33,70
BVAEB 46,40
SVS 45,00
KfA (Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Salzburg): 45,00 € (Stand Oktober 2024)